Landessynode verabschiedete in Drübeck den Haushalt für 2011.
Finanzdezernent Stefan Große hatte gute Nachrichten zu überbringen.»Mit dem Haushalt 2011 machen wir einen weiteren kräftigen Schritt hin zur finanziellen Stabilisierung der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM).« So müsse die Landeskirche keine Schulden aufnehmen, sondern könne sogar in die Risikovorsorge investieren, sagte er am 18. November vor der im Kloster Drübeck tagenden Synode. Einen Grund für die »entspannte Haushaltssituation« sah der Finanzdezernent in der Fusion sowie in den Einsparungen der vergangenen Jahre. Das schaffe die Basis für künftige »Spielräume«.
Für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben steht im Haushalt für das kommende Jahr eine sogenannte Plansumme in Höhe von 145,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind drei Millionen Euro mehr als im laufenden Etat. Haupteinnahmequellen sind weiterhin die Kirchensteuern mit 81,4 Millionen Euro und der Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit 46 Millionen Euro. Außerdem schlagen die Staatsleistungen mit 34,9 Millionen Euro zu Buche.
Von der Plansumme erhalten die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 89,3 Millionen Euro, mit denen in erster Linie die Personalkosten bestritten werden. Knapp 55 Millionen Euro bleiben bei der Landeskirche. Mit 1,6 Millionen Euro unterstützt die EKM die Partnerkirchen sowie den kirchlichen Entwicklungsdienst.
Durch die gute Konjunkturlage, so der Finanzdezernent, könne mit stabilen Kirchensteuereinnahmen gerechnet werden. Allerdings sei offen, wann sich der anhaltende Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen auf die Steuererträge auswirke, räumte Große ein. Die Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle folge letztlich den Veränderungen am Arbeitsmarkt, weil nur Gemeindeglieder, die Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlen, zur Kirchensteuer veranlagt werden. Derzeit sind das lediglich 266.000 der 860.000 Mitglieder der EKM.
Deutliche Worte fand Große für die aus dem politischen Raum geäußerte Kritik an den Staatsleistungen für die Kirchen. Diese Zahlungen seien keineswegs »Gnadengaben«, sondern erfüllten die Staat-Kirche-Verträge, die Anfang der 1990er Jahren mit großer Mehrheit von den Landesparlamenten verabschiedet worden sind, betonte Große.
(mkz)